Urkunde 450 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 450 (20. Juni 767 — Reg. 194) Schenkung des Wening im gleidien Dorf (llvesheim) unter König Pippin und Abt Gundeland Im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, spende ich, Wening, um Gottes willen, aus Verehrung für den Hl. Nazarius und auch zum Seelenheile meiner Mutter Albsuind vermittels dieser Schenkungsurkunde ein Almosen. Es sei gereicht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche meiner Gabe ewige Dauer. Ich übergebe und übertrage zwei Joch Ackerland in Ulvinisheim (llvesheim a. N. ö. Mannheim) vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius auf ewig zu eigen. Von diesem Tage an möget ihr das Recht haben, diese Grundstücke innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit zu machen, was immer ihr zum Nutzen des Hl. Nazarius beschließen werdet. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber jemand — ich glaube allerdings, daß dieser Fall nicht eintreten werde — gegen diese von mir gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte, so erleide er seine Strafe und entrichte sechs Golddenare und zwei Unzen Silber, und seine Einwendungen seien für eine Beurteilung hinfällig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 20. Juni (767). Handzeichen des Waning, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.


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