URKUNDE 446 (1. Juni 766 — Reg. 54a) Schenkung des Radolf unter Konig Pippin und Abt Gundeland Unter der Regierung des glorreichen Königs Pippin mache ich, Radulf, durch göttliche Fügung, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde beziehungsweise Willenserklärung unter dem heutigen Tage eine Vergabung. Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, und ebenso jener heiligen Vereinigung von Mönchen, welche ebendort Gott dienen und unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland stehen. Es ist mein Wille, daß meiner Spende ewige Dauer beschieden sei, und ich bestätige ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Zur Gänze schenke, über148 gebe und übertrage ich drei Joch Ackerland in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in der Ortschaft Ulvinisheim (llvesheim am Neckar ö. Mannheim), diesseits des Neckar gelegen, aus meinem Eigentumsrecht unter die Herrschaft des Hl. Nazarius als ewiges Besitztum. Von heute an sollt ihr das Recht haben, dies alles zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit zu machen, was ihr wollt und wie es der Vorteil des Klosters erheischt. In allen Belangen sollt ihr freie und weitestgehende Vollmacht haben. Wenn aber jemand — ich glaube allerdings, daß dieser Fall durchaus nicht eintreten werde — wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder Nacherben oder sonst ein beliebiger Mensch gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so wird er zunächst den Zorn des allmächtigen Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herabziehen, und außerdem entrichte er als Buße an jenes Kloster und seine hochheilige Schatzkammer ein Pfund Gold und zwei Einheitsgewichte Silber, und was er an Klagepunkten vorbringt, sei nichtig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich bestehen. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch am l. Juni (766). Handzeichen von Radolf, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Lagidrad, Milund und Herphold. Ich, Rudolf, darum gebeten, habe die Niederschrift besorgt.
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