Urkunde 445 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 445 (28. Oktober 815 — Reg. 3101) Schenkung der Deodrad in Zeilsheim unter Abt Adalung In Christi Namen mache ich, die gottgeweihte Theotdrat, am 28. Oktober, im 2. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers Ludwig (des Frommen), unseres Herrn, zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch. Ich will, daß meine Gabe ewigen Bestand habe. Ich übergebe zu eigen alles das, was ich in Gilolfesheim (Wüstung Zeilsheim nw. Ladenburg) bisher besessen habe, nämlich Hofreiten, Äcker, Felder, Weiden, Wege, alles und in allen seinen Teilen, ganz und unverändert, vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Besitzrecht In das Eigentum und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Dietdrad, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Muotolf, Adalman, Ekkerad, Teganbald, Nending, Ruodwin, Witdrad, Ruotbert, Ardolf und Ratleib, Ekkihard, Gerold. Ich, Altwin, habe das im Namen Gottes auf Anforderung geschrieben und unterschrieben. ILVESHEIM


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