Urkunde 438 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 438 (19. September 826 — Reg. 3211) Schenkung des Burgolf in Sdiwabenheim unter Kaiser Ludwig und Abt Adalung Im 13. Regierungsjahr unseres Herrn, des Kaisers Ludwig, will ich. Burgolf, zu meinem, meiner Gattin Hiltisnot und unserer beiderseitigen Eltern Seelenheil ein gutes Werk verrichten. Ich überreiche dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Adalung als Abt vorsteht, eine nach meinem Willen für ewig bestimmte Gabe. Ich schenke im Dorf Suaboheim (Schwabenheim/N, nw. Heidelberg) zwei Hofreiten mit Hüben und allem Zubehör sowie all meinen Eigenbesitz in Dorf und Gemarkung, ferner einen Leibeigenen namens Rutwin, acht Morgen Land, Hofreiten, Äcker, Wohnhäuser und Landwirtschaftsbauten. Ich schenke, übergebe und übertrage dies alles aus meinem gesetzlichen Besitz in das Recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius im Namen Gottes auf ewig zu eigen. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Handzeichen des Burgolf, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Engilbert, Ruothard, Sigibert, Engilbert, Ruotmar, Willing, Adalbold, Rächer, Hartfrid, Hiltdrich, Hildibert, Starker Otwin, und Raccher, Eberhelm. Altwin war der Schreiber. (Vermerk:) In einer der obigen Urkunden (Nr. 404) begegnet uns die Erwähnung von Schenkungen in Dossenheim und Handschuhsheim. Wir hielten es nun für zweckmäßig, eine Urkunde hier einzufügen, die wir früher nicht gefunden und daher in der betreffenden Reihenfolge ausgelasssen haben.


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