URKUNDE 433 (2. Mai 779 — Reg. 1532) Verkauf des Reginbert in Schwabenheim im II. Regierungsjahr unseres Herrn und Königs Karl L, unter Abt Helmerich Ich, Reginbert, verkaufte meinen Besitz in lobodoninse (im Ladengau), nämlich einen Weingarten in Suabeheim (Schwabenheim am Neckar nw. Heidelberg) an den ehrwürdigen Abt Helmerich, der das Lorscher Kloster leitet, welches im Oberrheingau am Flusse Wisscoz (Weschnitz) liegt. Dort ruht der unschätzbare Leib des Märtyrers Christi Nazarius im Glänze seiner Herrlichkeit. Ich erhielt von euch als Gegenwert den Schätzpreis, wie wir ihn unter uns für richtig befunden und vereinbart haben, nämlich drei Unzen. Der Mehrwert der Rebenpflanzung sei als Almosen gegeben. Es diene zu meinem Seelenheile den dort Gott dienenden Mönchen. Das Grundstück habe ich euch unverzüglich als Eigentum übergeben. Von diesem Tag an sollt ihr das Recht haben, dasselbe zu besitzen, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit nach eurem Gutdünken zu verfahren. In allen Belangen sollt ihr freie und weitestgehende Vollmacht haben. Wenn aber jemand — ich glaube zwar nicht, daß dieser Fall eintreten werde — gegen diesen von mir durchgeführten Verkauf anzugehen versuchen sollte, so entrichte er als Buße an jene heilige Stätte das Doppelte des Schätzwertes, der seinerzeit dem Verkaufe des Weingutes zu Grunde gelegt worden war. Und was er an Einwendungen vorbringt, sei gegenstandslos. Vorliegender Verkauf aber soll jederzeit beständig und unangefochten verbleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 2. Mai (779). Handzeichen des Reginbert, der diesen Verkauf durchgeführt hat und ihn fertigen ließ. Handzeichen der (Zeugen) Ermenold) Ruothard Gerold, Erkanfrid und Sigefrid, Ado. Ich, Grimar, habe diesen Vertrag auf Ersuchen des Verkäufers geschrieben. Ich, Heilrad, habe ihn bestätigt und für richtig befunden. 142
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