Urkunde 431 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 431 (27. Mai 773 — Reg. 881) Schenkung von Willibold und Heio im 5. Regierungsjahr des Herrschers Karl. Weinheim. Abt Gundeland Im 5. Regierungsjahr unseres Herrn Karl machen wir, Willibold und Hagio als gelmeinsame Besitzer, zum Seelenheile des Willo und der Füana eine Vergabung. Sie komme dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zu, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ui(esham = Lorsch) ruht) und ebenso jenen Dienern Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrichten. Wir wünschen, daß unsere Spende für ewige Zeiten bestimmt sei. Wir schenken unser Eigentum in pago lobod(onensi = im Ladengau), und zwar in Vinnenheim (Weinheim), nämlich sieben Joch Ackerland, mit Wirkung vom gegenwärtigen Tage. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. Mai (773). Handzeichen von Willibold und Haio, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließen. Handzeichen der (Zeugen) Tantzo und Hartbert. Samuel hat dies geschrieben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de