Urkunde 430 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 430 (31. Juli 767 — Reg. 199) Schenkung der Adalind in Weinheim im II. (15.?) Regierungsjahr des Königs Pippin, unter Abt Gundeland In Christi Namen mache ich. Adelint, zu meinem Seelenheil ein Stiftung. Sie gelte dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich will, daß meine Vergabung für alle Ewigkeit bestimmt sei. Ich übergebe und übertrage in pago lobod(onensi == im Ladengau) und zwar in Vinnenheim (Weinheim n. Heidelberg) einen Weinberg und zwei Tagwerk Pflugland vom gegenwärtigen Tag an und im Namen Gottes auf ewig zu eigen in der Weise, daß von heute an . . . (Lücke!) . . . Auch späterhin diene die Schenkung jener heiligen Stätte und ihren Amtsträgern jederzeit zur Einkommensmehrung. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch, am 31. Juli zur oben angegebenen Zeit. Handzeichen der Edelind, auf deren Ersuchen diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. Handzeichen von Sigebert. Samuel war der Schreiber.


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