URKUNDE 429 (17. Juli 755 — Reg. l) Schenkung des Marcharius im gleichen Dorf, im 4. Jahre des Königs Pippin, unter der Verwaltung des Hl. Rutgang* Wenn wir etwas von unserem Vermögen für die Stätten der Heiligen oder den Unterhalt der Armen aufwenden, so wird uns das ganz sicher in der ewigen Seligkeit von Gott vergolten werden, wie wir zuversichtlich glauben. Aus diesem Grunde mache ich, Mar-char (Marcher), um der Liebe unseres Herrn Christi und um der Verzeihung meiner Sünden willen, damit ich für würdig befunden werde, künftig Nachlaß meiner Vergehun-gen zu erklangen, eine Vergabung. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich der Basilika des Hl. Petrus, die im Dorfe Hepphenheim (Heppenheim a. d. Bergstr.) errichtet ist, meinen Besitzanteil, nämlich meinen Kleinhof im Dorfe Winenheim (Weinheim a. d. Bergstr. n. Heidelberg) mit jener Hube, die Wölfin innehat. Zu dieser Hube gehören 40 Joch Ackerland, eine Wiese, von der sieben Fuder Heu gewonnen werden können, Wälder, Weiden, stehende und fließende Gewässer. Dies alles übergebe ich zur Gänze und in unverändertem Zustand in dem Sinne, daß die Sachwalter jener Kirche zu deren Nutzen von diesem Tage an das Recht haben sollen, die Güter innezuhaben, zu behalten oder damit nach ihrem Gutdünken zu verfahren. Sie sollen ihre Herrschaft darüber stets behaupten und sie auf ewig besitzen. Wenn aber jemand — obschon ich glaube, daß dieser Fall nicht eintreten werde — wenn ich selbst, was ferne sei, oder einer meiner Erben gegen diese Schenkung anzukämpfen versuchen sollte, so sei ihm das nicht nur verwehrt, sondern er entrichte unter dem Zwange der ordentlichen Gerichte als Buße zu Gunsten jener Basilika zehn Piund Gold und 55 Rohpfund Silber, und was er an Einwendungen vorbringt, sei nichtig. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Dorfe Butthesheim (Wüstung Botzheim) bei Ladenburg am 17. Juli (755). Handzeichen des Marcher, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde erstellt und gefertigt werde. Handzeichen von Raffold, Drutpert Gunzo, und Harirad, Reginpert. Ich, der Priester Hiebo, war Schreiber. * Diese Urkunde, vor der Gründung des Klosters Lorsch ausgestellt, befand sich im Archiv der Heppenheimer Peterskirche, das wohl aus diesem einzigen Schriftstück bestand. Mit der Übergabe der Peterskirche an Lorsch (Urk. (> vom 20. l. 773) kam auch dieses Dokument in den Besitz des Klosters und wurde seinem Archiv einverleibt. Als älteste Urkunde erscheint sie in den Regesten unter Nr. l. — Die Nennung des Abtes Rutgang beruht auf einem Irrtum des Rubrikators des zwölften Jahrhunderts. WEINHEIM
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