Urkunde 428 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 428 (13. Juli 951 — Reg. 3573) Schenkung von Adalhard und seiner Gattin in Sachsenheim Es ist sicher allgemein bekannt, daß wir, Adalhard und meine Gemahlin, aus Liebe zu Gott und zum Hl. Nazarius unser Eigentum dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius geschenkt haben. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster l^a.ur(esham = Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gerbod als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unsere Vergabung für ewig in Kraft bleibe. Wir übergeben alles, was wir in den Ortschaften Sahsenheim (Groß-, Hohen-, Lützelsachsen n. Heidelberg) und Hege (Wüstung s. Weinheim) bisher besessen haben, und außerdem zwei Hüben in der Grafschaft des Herzogs Cunrad (siehe Band l, Geneal. Tafel Seite 42: Konrad der Rote) und zwar im Dorf Aphapalaha (Wüstung am Apfelbach bei Großsachsen) und endlich unsere Eigenleute. Dann aber haben wir dies alles mit Pachturkunde auf Lebensdauer zu Lehen bekommen und außerdem noch zehn weitere Lehenshuben mit der Auflage, daß diese nach unserem Hinscheiden vermehrt, verbessert und ohne jeden Widerspruch unserer Erben in die Nutznießung der Kirche des Hl. Nazarius zurückfallen sollen. Geschehen auf dem Kirchhof im Dorf Ulvenesheim (llvesheim/Neckar S. Mannheim) im Jahre 951 nach unseres Herrn Fleischwerdung, unter der Regierung des ruhmreichsten Kaisers Otto (des Großen), im 16. Jahre seiner Herrschaft, in der 9. Indikation, am 13. Juli. Namenszeichen des Abtes Gerbod. Handzeichen des Adalhard, der diese Schenkungsurkunde erstellen ließ. Zugleich mit den oben beschriebenen Gütern erhielt er sie als Pachturkunde zurück. Handzeichen des Uodilbald, des Vogtes Hunger und der (Zeugen) Sigwin, Abbo, Brunicho, Folenand Adalhoh, und Gerhard, Blitger. Uodilbald war der Schreiber. (Vermerk) Die Schenkung des Herrn Raffold in Weinheim: siehe in der ersten Buchlage (== Blatt l—8; nämlich die Urkunde Nr. 14).


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