Urkunde 418 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 418 (1. Dezember 767 — Reg. 260) Schenkung des Rudolf im gleichen Dorf, im 16. Regierungsj-llire des Königs Pippin, unter Abt Gundeland In Christi Namen wende ich, Rudolf, zu meinem und meines Bruders Regiiiold Seelenheil kraft dieser Schenkungsurkunde dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) im Oberrheingau gelegenen Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich will, daß meine Schenkung ewig bestehen bleibe. Zur Übergabe gelangt mein Eigentum in Scrizzesheim (Schriesheim n. Heidelberg/N.), und zwar eine Hofreite mit Wohnhaus, eine Mühle und ein Weinberg. Vom gegenwärtigen Tage an soll dies alles aus meinem Besitz- in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius übergehen, damit er es auf ewig besitze. Künftig sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber Jemand gegen diese von mir gemachte Vergabung anzukämpfen versuchen sollte, so soll er als Buße eine Goldunze und sechs Silberunzen entrichten, und was er an Einwendungen vorbringt, sei nichtig. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses . Geschehen im Kloster Lorsch am l. Dezember (767). Handzeichen des Rudolf, der diese Schenkung machte. Handzeichen der (Zeugen) Hertdrich, Eberhard, Giselhelm, lsanbert, Gundrich, Engilbert und Gausold, Saleman. Ich, Hariland, war der Schreiber.


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