Urkunde 417 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 417 (12. April 766 — Reg. 42) Schenkung des Hairirad in Schriesheim im 14. Regierungsjahre des Königs Pippin, unter Abt Gundeland Ich, Hairirad, mache auf göttliche Eingebung, zum Heile meiner Seele und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen durch diese Schenkungsurkunde und Willenserklärung unter dem heutigen Tag an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch). Meine Spende gelte auch jener heiligmäßigen Mönchsschar, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrichtet. Ich wünsche meiner Gabe ewigen Bestand und erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich übergebe und übertrage in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar im Dorfe Scrizzesheim (Schriesheim an der Bergstraße, n. Heidelberg) einen Weinberg zur Gänze aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes möge er ihn auf ewig besitzen. Von heute an sollt ihr das Recht haben, ihn zu besitzen, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie mit dem Weingut nach eurem Belieben zu verfahren. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber jemand — ich glaube allerdings durchaus nicht, daß dieser Fall künftig eintreten werde — wenn ich selbst oder einer von meinen Erben oder sonst ein beliebiger Außenseiter gegen diese von mir gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte oder wenn einer sie brechen oder verfälschen wollte, so wird er zunächst den Zorn des allmächtigen Gottes auf sich herabziehen. Außerdem aber erleide er seine Strafe und entrichte als Buße euch und damit auch dem hochgeweihtem Kirchenschatz ein Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber, und was er an Einwendungen vorbringt, sei gegenstandslos. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit gefestigt in Kraft bleiben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in Finnenheim (Wein-heimlB. n. Heidelberg) in öffentlicher Versammlung am 12. April (766). Handzeichen von Hairirad, der diese Schenkungsurkunde ausstellen ließ. Handzeichen von Maurilo, Haginingo (Egino?), Biricho, Sigiwin, Sigerich und Albald. Ich, Wiglar, habe dies geschrieben.


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