Urkunde 412 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 412 (27. Dezember 794 — Reg. 2493) Schenkung von Druthbald und seiner Gattin Theocraat in Dossenheim, im 27. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, unter Abt Richbod In Christi Namen machen wir, Trutbald und meine Gattin Theotcrat (Theoterat?) eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, beziehungsweise an jene fromme Schar der Mönche, die ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Richbod ihren Dienst verrichtet. Wir wünschen, daß unsere Schenkung auf ewig bestehen bleibe und erklären ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Wir schenken in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in Dossenheim (n. Heidelberg) eine Basilika und alles das, was zu der betreffenden Hube gehört, nämlich 20 Joch Ackerland, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Rebengelände, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten und deren Zubehör, zwei Leibeigene, darunter den Otger. In unberührter Gesamtheit übergeben und übertragen wir das alles vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des heiligen Nazarius, damit er es in Gottes Namen auf ewig besitze. Von heute an und künftig möge 130 es Jener heiligen Stätte steigenden Nutzen bringen. Diese Schenkung soll jederzeit fest und dauerhaft bestehen bleiben. Auf Grund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. Dezember (794). Handzeichen von Drutbald und seiner Gemahlin Theotcrata, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde erstellt und rechtskräftig vollzogen werde. Handzeichen von Lütold, Amalo, Ruothard, Adalmund, Sigehelm, Weldrich, Analo, Hadamar Wigbert, und Wolfhard, Alphald. Ich, Sigerich, habe (die Urkunde) auf Anforderung geschrieben.


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