URKUNDE 403 (12. Januar 781 — 1604) Schenkung des Ermanfrid im gleichen Dorf am 12. Januar, unter Kaiser (richtig: König) Karl l. und Abt Helmerich Ich, Ermanfrid, gebe im nämlichen Jahre zum Seelenheile meiner Schwester Emmi-hild das, was sie selbst mir aus ihrem rechtmäßigen Besitz übergeben hat, an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius weiter. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch. Die Vergabung gelte ebenso jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebenda ihren Dienst verrichtet und der der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Zur Schenkung, der ich ewige Dauer wünsche, gelangt ein Weinberg in Dossenheim (n. Heidelberg). Vom gegenwärtigen Tag an soll er ewiges Besitztum bleiben in der Weise, daß er auch künftig jener heiligen Stätte und ihren Amtsträgern jederzeit zur Mehrung ihres Einkommens diene. Die Schenkung ist rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch im 13. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. 127 Handzeichen des Ermanfrid, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Gerold, Wigo und Handrad, Beinhard. Ich, Grimar, habe (die Urkunde) geschrieben.
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