URKUNDE 401 (25. Februar 778 — Reg. 1368) Schenkung von Rampert und Wolfsuind im 10. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland, am 25. Februar Auch wir, Rampert und Wolfsuind, wollen zu unserem Seelenheil ein Almosen geben. Es gelte dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster 'L&ur(esham = Lorsch) ruht, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unserer Vergabung ewige Dauer beschieden sei, und wir erklären ausdrücklich, daß sie auf vollkommen freiem Willensentscheid unsererseits beruht. Wir übergeben unser Eigentum im Ladengau, in Dossenheim (n. Heidelberg), und zwar 2^ Morgen Land auf zwei verschiedenen Fluren mit Wirkung vom heutigen Tag an jene heilige Stätte. Gestützt durch Vertrag 126 und Handgelöbliis möge unsere Schenkung jederzeit vermehrten Vorteil bringen. Handzeichen von Rampen und Wolfsuind, auf deren Bitte diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. Handzeichen der (Zeugen) Erkanfrid, Sigehelm) Ruotbert, Sigifrid Birnicho, und Ermanfrid, Waltbert. Ich, Grimar, habe auf Ersuchen von Rampert und Wolfsuinda diese Schenkungsurkunde geschrieben und unterschrieben.
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