URKUNDE 4 (März bis Mai 772 — Reg. 743) Erlaß Karls des Großen über die Freiheit unseres Klosters und die Abtwahl Karl, der Erlauchte, von Gottes Gnaden König der Franken, an alle Bischöfe, Äbte, Grafen, euere Jungmannschaft und unsere umherziehenden Königsboten. Wir sind fest davon überzeugt, daß alles, was wir zum Wohle der Klöster oder für den Frieden der Diener Gottes tun, uns zweifellos die Hilfe des Herrn und die ewige Seligkeit einbringen wird. Euerer Weisheit ist bekannt, daß der Herr und Erzbischof Rudgang seligen Angedenkens im Kloster Lorsch, welches ihm durch Williswinda und Cancor geschenkt worden war, eine nicht unbedeutende Schar von Mönchen zum Dienste des allmächtigen Gottes vereinigt hat, wo er auch zur dauernden Verehrung den heiligen Leib des seligsten Naza-rius beigesetzt hat. Bekanntlich hat er auch Gundeland als Abt und Erben des Klosters an demselben heiligen Orte zurückgelassen. Genannter Abt Gundeland aber erkannte später die Gefahr, die seinem heiligen Orte drohte. Er fürchtete, daß durch die Machen-schaften gewissenloser Menschen auch seine Mönche selbst gefährdet werden könnten. Es ist weiter bekannt, daß Gundeland vor unser Angesicht trat und sein Kloster, sich selbst und seine ganze Klostergemeinschaft unter unseren Schutz und Schirm stellte. Freudigen Herzens haben wir das angenommen, denn wir vermehren dadurch unsere Verdienste für den Himmel und retten gleichzeitig die Schar der Mönche. Der. erwähnte Abt erbat auch für seine Person und in seiner Eigenschaft als Mönch von uns die Vollmacht, daß die Mönche, sooft ein Abt des genannten Klosters aus dieser Zeitlichkeit zum Herrn gehe, unter sich einen, der dieser Ehre würdig wäre, einmütig aussuchen und wählen dürften. Aus Liebe zu Gott und um der Mehrung unserer Verdienste willen konnten wir diese Bitte nicht abschlagen. Es sei daher kundgetan, daß wir all das gewährt und bekräftigt haben. Wir erlassen daher die entsprechenden Verordnungen und Befehle. Wir erkennen, daß diese fromme Vereinigung unter richtiger Ordnung und in der Regel des Hl. Benedikt leben will. Auf Grund unserer Bewilligung soll sie stets aus ihrer Schar selbst einen Gott wohlgefälligen Abt wählen dürfen, und zwar deshalb aus ihrer Mitte, damit die dort vereinigten Guten sich auf einen Besten besinnen können. Nie möge ein Gegner erscheinen, der das Recht hätte, ihn (von seiner Abtei) wegzuführen und (die Mönche) sollen sich stets ihres eigenen Patrons erfreuen dürfen, weil wir nicht wollen, daß durch irgendeinen unglücklichen Zufall jene Mönche, welche der gnädige Herr Rudgang und nach ihm Gundeland zur Ausübung des Dienstes des Herrn dort versammelt haben, zu irgendeiner Zeit von da entfernt oder zerstreut werden dürfen, weder sie noch ihre Nachfolger. So, wie in der Beurkundung jener Schenkung, welche sie durch Williswinda und Cancor erhalten haben, festgelegt ist, so möge in allem die Ordensgemeinschaft gehegt werden, damit ihre Mitglieder in der Lage seien, die Regel des Hl. Benedikt immer, wie es der Orden lehrt und die Gebrechlichkeit des menschlichen Körpers gestattet, einzuhalten. Sie soll daher, wie gesagt, unter unserem Schutz und Schirm in ihrem Kloster in Ruhe leben und wohnen. Daher haben wir ihnen diesen unseren Erlaß gegeben, durch den wir strenge befehlen, daß kein einziger der bischöflichen Würdenträger, in dessen Diözese jenes Kloster besteht, oder irgendein anderer Mensch den öfters genannten Abt Gundeland oder Mönche aus seinem Kloster oder Menschen, die mit Fug und Recht auf sie bauen, beunruhigen oder beanspruchen dürfe oder sich erdreiste, gegen den Sinn dieser Maßnahme zu verstoßen. Immer sollen die Mönche in der Lage sein, unter unserem oder unserer Nachfolger Schutz, wie gesagt, in Frieden zu wohnen und das, was wir ihnen um des Namens des Herrn willen gewährt haben, allezeit und in allem behaglich zu genießen. Dafür gefällt es dem Abte und den Mönchen aus unserem Kloster, für uns und unsere Nachkommenschaft sowie für das Volk der Franken des Herrn Barmherzigkeit unablässig anzurufen. Damit diese unsere Ermächtigung noch fester bestehe und für alle Zeiten noch besser beachtet werde, haben wir sie untenstehend eigenhändig gezeichnet und mit unserem Ring siegeln lassen. Monogramm des glorreichsten Königs Karl. Ich, Witigowo, zeichne für die Richtigkeit. (Gegeben März bis Mai 772).
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