Urkunde 398 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 398 (27. Juli 774 — Reg. 1058) Sdienkung des Theothard in demselben Dorf, im 6. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl des Großen, unter Abt Gundeland In Christi Namen wende ich) Dithard, zum Heile meiner Seele und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde und Willensäußerung dem hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine milde Spende zu. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung von ewiger Dauer sei. Ich schenke in Dossenheim (n. Heidelberg) eine Hofreite mit zehn Joch Ackerland und all dem, was mir mein Vater hinterlassen hat: Felder, Wiesen, Wälder und Weiden. Ausgenommen ist einzig ein Weinberg. Alles andere übergebe und übertrage ich aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius auf ewig zu eigen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. Juli (774). Handzeichen des Schenkgebers Dithard. Der Schreiber: Samuel. 125


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