Urkunde 392 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 392 (1. August 789 — Reg. 2122) Schenkung des Heio und der Mathsuind im gleichen Dorf In Christi Namen machen wir, Heio und meine Ehefrau Methsuint, gemeinsam eine Vergabung zum Heil unserer Seelen. Wir wenden sie dem St. Nazarius-Kloster Lorsch zu, in dem der unschätzbare Leib des Märtyrers ruht und der ehrwürdige Herr Richbod als Abt waltet. Es ist mein Wille, daß unsere Gabe auf ewig erhalten bleibe, und ich erkläre ausdrücklich, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Wir schenken einen Weinberg, gelegen im Ladengau, und zwar in Hillinbach (abgegangene Ortschaft n. Heidelberg-Handschuhsheim, Flur Höllenbach), im Gewann lsandal (Eisental? Eisteltal? Niederung am Hohen Nistler?). Wir übergeben und übertragen (diesen Weinberg) im Namen Gottes als ewiges Besitztum in der Weise, daß er von diesem Tage an und für die Zukunft jener heiligen Stätte beziehungsweise deren Handlungsbevollmächtigten jederzeit zur Aufbesserung ihres Einkommens diene. Der Vertrag ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch, am l. August im 21. Regierungsjahr unseres Herrn, Karls des Großen. Handzeichen von Heio und Mathsuind, welche diese Vergabung durchgeführt haben. Handzeichen von Erkambert, Erlolf und Hadebert. Ich, Adalung, darum gebeten, habe diese Schenkungsurkunde geschrieben und unterschrieben.


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