URKUNDE 386 (12. Juni 770 — Reg. 511) Schenkung der Herchennona, der Gottgeweihten, in Höllenbach, unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Im 2. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Her-chenana, zu meinem Seelenheile kraft dieser Schenkungsurkunde eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrhein-gau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham == Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke mit dem Wunsche, daß meine Spende ewigen Bestand habe, meinen Besitz im Ladengau, und zwar in der Hillinbach (Wüstung Höllenbach n. Heidelberg-Handschuhsheim) genannten Ortschaft und in Cloppheim (Wüstung Kloppenheim sw. Ladenburg/N., ö. Mannheim). Ich gebe alles das hin, was ich zur Zeit dort besitze und durch Erbschaft von meinen Eltern oder durch irgendeinen anderen Erwerb an mich gekommen ist und mir daher mit Recht zusteht, nämlich Hofreiten, Äcker, Felder, Wälder, Weinberge, Wasserstellen und Wasserläufe und meine Eigenleute. Alles das, im gesamten und im einzelnen, übergebe und übertrage ich aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er es im Namen Gottes auf ewig besitze. Wenn aber einer — obschon ich am allerwenigsten glauben möchte, daß dieser Fall künftig eintreten könnte — wenn ich selbst oder einer meiner Erben, Nacherben oder sonst ein beliebiger Außenseiter diese von mir gemachte Schenkung zu bestreiten versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so werde er vor Gericht gezogen und durch dasselbe verhalten) ein halbes Pfund Gold und ein Rohpfund Silber als Buße zu entrichten, und was er an Klagepunkten vorträgt, sei hinfällig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und ungebrochen bestehen. Handgelöbnis und Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch in öffentlicher Versammlung am 12. Juni (770). Handzeichen der Herchenona, welche gebeten hat, daß diese Schenkung festgestellt und rechtswirksam gemacht werde. Handzeichen von (Gaugraf) Cancro, Teutaccar und Uoda."". Ich, Samuel, bin gebeten worden, dies zu schreiben.
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