Urkunde 385 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 385 (1. November 768 — Reg. 365) Schenkung der Alftrud in Höllenbach, durchgeführt im l. Jahre unseres Herrn Karls l., des ruhmreichen Königs, unter Abt Gundeland Ich, Alftrud, wende zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster 'L&m(esham = Lorsch). Meine Spende gilt ebenso jenen Knechten Gottes, welche ebendort ihren Dienst verrichten, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche meiner Vergabung ewiges Fortbestehen und erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke im Ladengau, und zwar in Hillenbach (abgegangene Ortschaft auf der Flur Höllenbach n. Heidelberg-Hand-schuhsheim) meinen Anteil an einem Weinberg. Ich übergebe und übertrage denselben vom gegenwärtigen Tage an zur Gänze. Von heute an möge er jener heiligen Stätte und ihren Amtsträgern jederzeit ein vermehrtes Einkommen sicherstellen. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in Lorsch am l. November (768). Handzeichen der Alftrud, welche darum gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde erstellt und beglaubigt werde. Handzeichen von Lüthelm, Ratfrid, Sigefrid, Ermanfrid Theoto, und Artbald, Erkanfrid. Ich, Hariland, habe den Text geschrieben.


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