URKUNDE 381 (7. August 851 — Reg. 3361) Schenkung des Galaman in Handschuhsheim und Edingen. Im Jahre 851 nach Christi Fleischwerdung, im II. Jahre der Herrschaft des Königs Ludwig II. (des Deutschen), unter Samuel, dem 5. (richtig: 6.) Abt unseres Klosters Wenn wir einiges von unserem Vermögen an die Stätten der Heiligen abgeben, so wird uns das zweifelsohne bei der ewigen Wiedervergeltung von Nutzen sein, wie wir zuversichtlich vertrauen. Und so mache ich, Galeman, in Gottesfurcht die Vergeltung im Jenseits bedenkend, damit ich für würdig befunden werde, vor Gott Verzeihung meiner Sünden zu erlangen, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham = Lorsch). Meine Spende gelte ebenso auch jener heiligen Vereinigung von Mönchen, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn Samuel, dem Bischof und Abt, Tag und Nacht dem Herrgott dienen. Ich will, daß meine Schenkung ewig erhalten bleibe. Ich übergebe in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) eine Viertel-Hofstätte, einen Weinberganteil und eine Viertel-Hube, welch letztere mir Graf Lüthar übergeben hat. In ähnlicher Weise schenke ich in Etingon (Edingen/Nk. nw. Heidelberg) eine Hofstätte, gelegen neben dem Gut des genannten Märtyrers, einen Weinberg, eine Hube Ackerland und alles das, was zu diesen Liegenschaften von Rechts wegen gehört. Ausgenommen sei lediglich ein Fischweiher in Edingen und eine Wiese in Lobdenawa (im Ladengau? — in der Ladenbur^er Aue?). Dies alles, was oben zusammengefaßt ist, übergebe und übertrage ich im Namen Gottes aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius und der Leiter jenes Klosters für ewige Zeiten. Von heute an sollen sie die priesterliche Vollmacht haben, diese Güter zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit beliebig zu verfahren. Zum Nutzen ihres Klosters sollen sei freie und unumschränkteste Vollmacht in allen Belangen haben. Diese von mir gemachte Schenkung soll jederzeit fest und unverrückbar bestehen. Daraufhin wurde am 7. August (851) feierliches Handgelöbnis geleistet. Handzeichen des Stifters Galaman. Handzeichen von Saleman, Galaman, Waltdolf, Erkanbert, Iring, Nord, Wigbald, Gerhoh, Wiggram Meginrich, Saleman, und Theotbert, Walther, Erembert. Ich, Thietroch, habe dies geschrieben.
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