Urkunde 371 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 371 (20. Mai 815 — Reg. 3092) Schenkung der Adalsuind in Handschuhsheim im 2. Jahre des Kaisers Ludwig (des Frommen) In Christi Namen, am 20. Mai im 2. Jahr unseres Herrn Ludwig, des ruhmreichsten Kaisers. Ich, Adalsuint, bin mit mir selbst zu Rate gegangen und habe mich entschlossen, einiges von meinem Eigentum zu meinem und meines Mannes Ruotbert Seelenheil aufzuwenden. Ich dachte mir, daß ich dies dem heiligen Märtyrer Nazarius übergeben müßte und nahm mir vor, meine Absicht in dieser Weise und deswegen auszuführen, daß mir der gütige Herr im Jenseits Verzeihung unserer Sünden gewähren möge. Und so mache ich denn dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham = Lorsch) ruht, beziehungsweise jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Adalung ihren Dienst verrichten, die Vergabung, der ich ewige Dauer wünsche. Ich schenke mein Eigentum in dem in pago loboduninse (im Ladengau) gelegenen Dorf Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), und zwar alles das, was ich dort besitze, mit Ausnahme eines Weinberges. Alles andere sei hingegeben, nämlich Hofreiten, Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weingärten, Wohnhäuser und Wirtschaftsbauten, Wasserteiche und Wasserläufe, ferner drei Landeplätze am Neckar, die zur Stauwehranlage geeignet sind. Ich übergebe und übertrage dies alles und in allen seinen Einzelheiten, in unveränderter Gesamtheit, vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Recht in das Recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge es ewig sein eigen sein. Für alle spätere Zeit sollt ihr das Recht haben, dasselbe zu behalten, zu verschenken oder zu vertauschen oder damit zu machen, was ihr wollt, in allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Volmacht haben. Wenn aber jemand, wovon ich allerdings nicht glaube, daß das künftig eintreten werde, wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder Nacherben oder sonstwie ein anderer Außenseiter gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder sie bredien oder verfälschen wollte, so ziehe er zunächst den Zorn des allmächtigen Gottes, des Hl. Nazarius und aller übrigen Heiligen Gottes auf sich herab. Dann aber entrichte er, da die königliche Kammer uns beisteht, eine Buße von drei Unzen Gold und vier Pfund Silber, und die Einwendungen, die er vorbringt, seien für die Beurteilung hinfällig. Gestützt auf diese Übereinkunft soll gegenwärtige Schenkung jederzeit fest und unverbrüchlich in Kraft bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Adalsuind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und einwandfrei beglaubigt werde. Handzeichen von Hadebert, Rächer, Eberhelm, Burgolf, Ruotfolch, Gerold lsanbert, Duodo, und Ratleib, Betilo, Hiltdrich. Wiehert, Starcher, Ich, Altwin, habe (diese Urkunde) geschrieben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de