URKUNDE 370 (2. Oktober 804/5 oder 806 — Reg. 2947) Schenkung der Engiltrud ebenda, unter König Karl l. und Abt Gundeland Unter der Regierung Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichsten Kaisers, mache ich, Engildrud, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Schenkung. Sie erfolgt zu meinem und zu meiner Eltern Eberhard und Adeltrud Seelenheil. Es handelt sich um das Besitztum, welches sie selbst mir bei ihrem Hinscheiden mit der Weisung hinterlassen hat, es dem im Oberrheingau am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lorsch zu übergeben. Es soll also jenen Knechten Gottes zukommen, welche ebendort, wo der unschätzbare Leib des Märtyrers ruht und der ehrwürdige Adalung als Abt waltet, Tag und Nacht Gott dienen. Auf ewige Zeiten gelte diese Schenkung, nämlich eine Hofreite und 14 Joch Ackerland in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Vom gegenwärtigen Tage an und späterhin sollen diese Grundstücke jener Stätte jederzeit zu Nutz und Frommen dienen. Urkund dessen die nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen der Engiltrud, welche gebeten hat, daß diese Schenkung festgestellt und bekräftigt werde. Handzeichen von Wluing (Vulving?, Wolfung?) und Gunthard. Ich, Reginbert, war Schreiber.
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