Urkunde 368 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 368 (13. November 812 — Reg. 3021) Schenkung des Winither in Handschuhsheim im 45. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers, unter Abt Adalung In Christi Namen mache ich, Winither, zum Seelenheile des Lütwin eine Vergabung. Ich weihe sie dem heiligen Märtyrer Nazarius, der in dem in pago rinensi (im Oberrhein-gau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht. Im gleichen Sinne komme sie auch jener frommen Vereinigung von Mönchen zu, welche eben-dort unter dem ehrwürdigen Herrn Adalung, ihrem Abt, dem Gottesdienst obliegt. Die Vergabung gelte für immerdar und ich erkläre sie als vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago lobod(onensi == im Ladengatt), in 111 Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) anderthalb Morgen Land. Vom heutigen Tage an übergebe und übertrage ich (die Liegenschaft) als ewiges Eigentum. Für alle Zukunft soll sie jener heiligen Stätte Jederzeit zu vermehrtem Ertrage verhelfen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 13. November (812). Handzeichen von Winither, auf dessen Bitte diese Schenkungsurkunde angelegt und rechtskräftig erstellt wurde. Handzeichen von Hadebert und Sigolf. Ich, Altwin, war der Schreiber.


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