URKUNDE 366 (25. April 805 — Reg. 2920) Schenkung von Erkanbald und seiner Gattin Wieldrud Wir, Erkanbalt, meine Gattin Wieldrut und unser Sohn Altwin, machen im Namen Gottes und zu unserem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Adalung als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe von ewiger Dauer sei. Wir schenken unser Eigentum im Ladengau, in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), und zwar einen Weinberg und drei Tagwerk Ackerland, ferner in Ulvenesheim (llvesheim/Neckar ö. Mannheim) ein Tagwerk, endlich in den beiden Ortschaften Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) und Nordinowa (Nordau, Flur in der Gemarkung Seckenheim) Wiesen. Vom gegenwärtigen Tag an und künftig möge dies alles jener Stätte zu ihrer Nutzmehrung dienen. Geschehen durch regelrechten schriftlichen Vertrag im Kloster Lorsch am 25. April (80}?). Handzeichen von Erkanbald, Wieldrud und Altwin, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde erstellt und gefertigt werde. Ich, Reginbert, habe sie geschrieben.
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