Urkunde 3644 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3644 (12. November 775? — Reg. 1501) Schenkung des Herhart in Stotzheim unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 12. November im 13. Jahr des Königs Karl. (Statt XIII. ]ahr •= 780 richtig etwa: VIII. Jahr = 775.) Zum Seelenheil des Hartbert bringen wir, Herhart und Hatto, dem heiligen Märtyrer T^(azarws) eine Opfergabe dar. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt (765—778) vorsteht. Wir schenken in Scetzecheim (Stotzheim n. Schlettstadt im Elsaß) vier Leibeigene und überhaupt alles, was wir besitzen. Das Abkommen ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster zur Zeit, wie sie oben genannt wurde.


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