URKUNDE 361 (24. Juni 799 — Reg. 2672) Schenkung von Ado und Abbo Im Jahre darauf, im 31. desselben Fürsten, unter dem schon genannten Abt, am 24. Juni. Wir, Ado und Appo, wollen in Christi Namen und zum Seelenheile des Gode-bert ein gutes Werk verrichten. Wir entrichten eine Spende zugunsten des heiligen Märtyrers Gottes Nazarius, der In dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laur (esham == Lorsch) ruht. Es ist unser Wille, daß unsere Vergabung ewigen Bestand habe. Wir schenken das, was jener Godebert selbst uns aus seinem rechtmäßigen Besitz in pago löbod(onensi == im Ladengau), und zwar in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) übergeben hat, nämlich eine Hofreite mit darauf stehendem Bauwerk, Ackerland, Weingärten und alles das, was derselbe Godebert in jener Gemarkung besessen hat, große und kleine Güter, alles und in allen seinen Teilen. Wir übertragen dies alles aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Vom gegenwärtigen Tage an sei im Namen Gottes alles auf ewig sein eigen. Auf Grund dieser Abmachung soll es künftig jener heiligen Stätte jederzeit zur Mehrung ihres Vermögens gereichen. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Ado und Appo, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gesetzlich wirksam gemacht werde. Handzeichen von Hartbert, Horther, Eberwin, Albolf und Berengis, Wero. Ich, Reginbert, war der Schreiber. 108
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