URKUNDE 356 (16. Januar 792 — Reg. 2354) Schenkung von Albolf und Walmar in Handschuhsheim Im 24. RegierungsJahre unseres Herrn Karl, des ruhmreichen Kaisers (richtig: Königs), am 16. Januar, schenken wir, Albolf und Walmar, das, was uns Druthmar als rechtmäßiger Besitzer übergeben hat. Er wollte sein Eigentum für sein Seelenheil und für das Heil der Seelen seines Vaters Hucbert, seiner Mutter Theodana und des Humbert, des Bruders derselben, verwendet wissen. Aus diesem Grunde sollte es dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago imensi(im0berrheingau-) am Flusse Wisscoz (Wesch-nitz) gelegenen Kloster 'La.ul•(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbod als Abt vorsteht, zugewendet werden. Wir wünschen, daß unsere Schenkung ewigen Bestand habe. So übergeben wir denn die Güter, die Hucbert, seine Gemahlin Theoda und ihr Sohn Druthmar in drei in pago ].obodon(ensi = im Ladengau) gelegenen Gemarkungen besessen haben, nämlich in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), in Dossenheim (a. d. Ber^str., n. Heidelberg) und in Suaboheim (Schwabenhelm a. Neckar nw. Heidelberg), und zwar Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Weinberge, Gebäude, Obstgärten und überhaupt alles und in allen seinen Teilen, zur Gänze und in unversehrtem Zustand, bewegliches und unbewegliches Gut und außerdem (13) Leibeigene: Albuin, Guntfrit, Blidolf, Gunzila, Wolfbreth, Uoda Amalrich, Thankolf, und Hirilolf, Sindolf, Inga. Hatto, Lüda, Dies alles übertragen wir aus unserem gesetzlichen Recht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius in der Weise, daß ihr von diesem Tage an und später die freie und unumschränkteste Vollmacht in allen Belangen haben sollt, damit nach euerem Gutdünken zu verfahren. Wenn aber Jemand — wir glauben allerdings, daß dies nicht eintreten werde — wenn einer von uns selbst oder einer von unseren Erben oder Nacherben gegen diese von uns durchgeführte Schenkung vorzugehen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, dann werde er vor Gericht gezogen und entrichte als Buße zugunsten Jenes Hl. Nazarius drei Unzen Gold und vier Pfund Silber, und was er an Klagepunkten vorbringt, sei nichtig. Damit diese gegenwärtige Schenkung Jederzeit fest und beständig verbleibe, erfolgte feierliches Handgel8bnis. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Albolf und Walmar, welche gebeten haben, daß deise Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Bubo, Heilrad und Wenibert, Erkanfrid. Ich, Reginbert, habe (die Urkunde) geschrieben106
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