Urkunde 353 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 353 (30. Dezember 790 — Reg. 2273) Schenkung von Erkanbald und Wieldrudis. Jahr wie oben. 30. Dezember Wir, Erkanbald und meine Gattin Wieldrudis, machen ebenfalls eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn Richbod, des Abtes, steht. Die Schenkung, der ich ewige Dauer wünsche, besteht aus zwei Morgen Land und einem kleinen Wiesengrundstück, von dem ein Fuder Heu eingebracht werden kann. Ich übergebe und übertrage diese Liegenschaften vom gegenwärtigen Tage an als ewiges Besitztum in der Absicht, daß sie auch späterhin jener heiligen Stätte und ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit zu erhöhtem Nutzen gereichen sollen. Anschließend die Vertragsfertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen von Erkanbald und Wieldrud, welche diese Schenkung machten. Handzeichen von Altwin, Wither, Reginhard, Adelhelm und Wichard, Radolf. Ich, Rudolf, habe dies geschrieben.


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