Urkunde 343 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 343 (28. Mai 782? — Reg. 1881) Schenkung von Walther und seiner Gattin Theoda im gleichen Dorf, im 17. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Helmerich Wir, Walther und meine Gattin Theoda, machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht- Wir wünschen, daß unsere Spende von ewiger Dauer sei. Wir schenken unser Eigentum in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich vier Hörige, eine Hube und alles das, was wir dort bisher besessen haben, und zwar Hofreiteii und Felder, Wiesen und Weiden. Wir übergeben und übertragen dies alles ganz und unberührt vom gegenwärtigen Tage an im Namen Gottes zu ewigem Eigentum. Auch später soll dies jener heiligen Stätte jederzeit als Einkommensquelle dienen. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 28. Mai. Handzeichen von Walther und seiner Gattin Theoda, welche diese Schenkung gemacht haben. Ich, Rudolf, war der Schreiber.


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