URKUNDE 338 (24. Februar 782 — Reg. 1670) Schenkung von Hupert und IrminUnd, seiner Gemahlin, im gleichen Dorf. Jahr wie oben. Unter Abt Helmerich Wir, Hucbreth und Irminlind, meine Gattin, machen in Gottes Namen gemeinsam eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster 'La.ul(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß unsere Gabe von ewiger Dauer sei. Wir übergeben und übertagen ein kleines Stück Weinpflanzung als ewigen Besitz. Künftig soll es, wie dieser Vertrag es ausweist, jener heiligen Stätte und ihren Fürsorgern jederzeit zu ihrem Vorteil zur Verfügung stehen. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Februar. Jalir wie oben (782). Handzeichen von Hupert und seiner Ehefrau Irminlind, welche diese Schenkung machten. Handzeichen der (Zeugen.) Leitdrat und Bernuin. Ich, Rudolf, darum gebeten, habe (den Text der Urkunde) geschrieben und unterschrieben.
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