Urkunde 337 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 337 (6. März 782 — Reg. 1701) Schenkung des Gerenthilo in Handschuhsheim im 14. Regierungsjahre unseres Herrn Karl Im gleichen Jahre, am 6. März, stifte ich, Gerentilo, zum Seelenheile meines Vaters dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Ober-rheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.m(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht, eine Gabe. Ich wünsche, daß meine Spende von ewiger Dauer sei. ich schenke in lob(odengowe = im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), eine kleine Weinpflanzung, von der 20 Krüge Wein gewonnen werden können. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich sie in Christi Namen als ewiges Besitztum. Künftig soll sie jener heiligen Stätte und ihren Verwaltern jederzeit auf Grund dieses Vertrages als Einkommensaufbesserung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Gerentilo, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde erstellt und in gesetzlich gültiger Form gefertigt werde. Ich, Madelrat, habe sie geschrieben. 98


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