URKUNDE 334 (6. März 782 — Reg. 1698) Schenkung von Eigilbert und Atta in demselben Dorf im 14. Regierungsjahre des Königs Karl des Großen, unseres Herrn, unter Abt Helmeridh Wir, Eigilbert und Atta) machen gemeinsam in Gottes Namen eine Stiftung. Sie gilt dem Hl. Nazarius, dessen Leib in dem Kloster ruht, welches l^a.uf(esham = Lorsch) genannt wird und in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegen ist. In gleicher Weise gilt sie auch jenem heiligen Konvent der Mönche, welcher ebendort unter dem ehrwürdgen Abt Helmerich Gott dient. Nach meinem Willen soll die Vergabung für ewige Zeiten gelten. Ausdrücklich erkläre ich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich übergebe und übertrage mit Wirkung vom heutigen Tage in Gottes Names als ewiges Eigentum unseren Besitz in pago \obod(onensi == im Ladengau), und zwar ein Stück einer Hofreite in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) und einen Morgen Land in Suetzingun (Schwetzingen w. Heidelberg/N.). Unter Berufung auf diese vertragliche Fertigung sollen diese Güter für alle spätere Zeit jener heiligen Stätte beziehungsweise den Verwaltern derselben zum Vorteil dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 6. März (782). Handzeichen von Eigilbert und Atta, welche gebeten haben, daß diese Schenkung festgestellt und beglaubigt werde. Grimher hat die Urkunde aufgesetzt und geschrieben. 97
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