URKUNDE 333 (16. Januar 781 — Reg. 1605) Schenkung des Bubo im gleichen Dorf im 13. Regierungsjahre unseres Herrn Karl, des großen Königs, unter Abt Helmerich In Christi Namen mache ich, Bubo, zum Seelenheile meiner Mutter Cilina an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der verehrungswürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Gabe ewigen Bestand habe. Ich schenke mein Eigentum in pago lobodoninse (im Ladengau), und zwar in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich einen Weinberg. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich ihn zu ewigem Besitztum. Künftig soll er jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern jederzeit zum Nutzen dienen. In diesem Sinne erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 16. Januar (781). Handzeichen des Bubo, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde aufgesetzt und vollzogen werde. Ich) Ruodolf, habe sie verfaßt und geschrieben.
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