Urkunde 332 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 332 (15. Februar 781 — Reg. 1606) Schenkung des Lübold im gleichen Dorf, im 13. Regierungsjahre unseres Herrn Karl L, des ruhmreichen Königs Ich, Lübold, stifte in Gottes Namen zu meinem und meines Bruders Richwin Seelenheil das, was er selber als rechtmäßiger Besitzer mir unter der Bedingung übergeben hat, daß ich es dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius zuwenden soll. Der Leib des Heiligen 96 ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß die Schenkung ewigen Bestand habe. Zur Obergabe gelangt ein in pago lobodoninse (im Ladengau), und zwar in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegener kleiner Weinberg, aus dem 15 Krüge Wein gekeltert werden können. Von diesem Tage an soll er jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Amtsträgern jederzeit zur Nutzmehrung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. Februar (78 i), im 13. Jahre unseres Herrn Karl. Handzeichen des Lübold, der diese Schenkung gemacht hat. Ich, Samuel, habe (diesen Text) auf Anforderung geschrieben und unterschrieben.


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