URKUNDE 328 (5. März 778 — Reg. 1371) Schenkung des Salemnio in Handschuhsheim am 5. März im 10. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, Salemon, dem Märtyrer Gottes Nazarius eine Schenkung. Der Leib des Heiligen ruht in dem Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Vergabung für ewige Zeiten bestehen bleibe. Zur Obergabe gelangt ein Weinberg, den mir Erkanfrid als rechtmäßiger Besitzer in LobodCengowe = im Ladenga»), und zwar in 94 Hantscuhesheim (Heilielberg-Handschuhsheim) zugewendet hat. Er machte dabei die Auflage, daß ich diesen Weinberg zu seinem Seelenheile dem schon genannten und stets rühmlich zu nennenden heiligen Märtyrer Nazarius übereigne. In Gottes Namen übergebe und übertrage ich demzufolge jenen Weinberg aus meinem Besitz- in das Eigentumsund Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er auf ewig sein eigen sei. Auch später und Jederzeit soll er jener heiligen Stätte, unter Berufung auf dieses Handgelöbnis, zu Nutz und Frommen dienen. Geschehen im Kloster Lorsch, Handzeichen des Salemon, welcher gebeten hat, daß dieser Schenkungsvertrag geschaffen und rechtskräftig gemacht werde. Handzeichen von Erkanfrid. Ich, Grimmar, habe diese Vergabung niedergeschrieben.
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