URKUNDE 327 (16. Juni 778 — Reg. 1423) Schenkung des Hartdrad im nämlichen Dorf am 16. Juni im 10. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl l., unter Abt Gundeland Ich, Hardrad, mache dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrhemgau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.v.r(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, eine Zuwendung. Von ewiger Dauer soll nach meinem Willen meine Schenkung sein, nämlich ein kleines in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegenes Stück von einer Hofreite, auf dessen einer Seite Grundbesitz des Hl. Nazarius, und auf der anderen solcher des Starcher liegt. Ferner übergebe und übertrage ich vom heutigen Tage an und für später ein weiteres kleines Stück Land dort, wo die Basilika des Hl. Nazarius im gleichen Dorf errichtet ist, damit es jener heiligen Stätte und ihren leitenden Männern stets Nutzen und Vorteil bringe. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hartdrad, der diese Schenkung machte. Handzeichen von Haribert, Norther, Ruohher, Ruothard und Erkanfrid, Bernhard. Ich, Grimmar, habe (die Schenkungsurkunde) geschrieben.
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