URKUNDE 326 (6. Juni 778 — Reg. 1412) Schenkung von Hildridi und seiner Gattin Becca in demselben Dorf im 10. Regierungsjahr unseres Herrn Karls des Großen, des Königs, unter Abt Gundeland Am 6. Juni bringen wir, Hildridi und meine' Gattin Becca, zu unserem Seelenheil und damit wir die Verzeihung unserer Sünden verdienen, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius gemeinsam eine Spende dar. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster L.a.ur(esham = Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unsere Vergabung von ewiger Dauer sei. Wir schenken unser Eigentum in lobo(i(engowe •= im Ladengau), und zwar in den Ortschaften Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) und Granisheim (Grenzhof w. Heidelberg), und zwar alles, was wir bisher an diesen Orten besessen haben, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Wege, Weinberge, stehende und fließende Gewässer und einen Hörigen namens Gerulf. Wir übergeben und übertragen dies alles zur Gänze und in unverändertem Zustand aus unserem gesetzlichen Recht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius mit der Bestimmung, daß ihr von diesem Tage an berechtigt seid, es innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit zu machen, was ihr wollt. In allem sollt ihr freie und vollkommen gesicherte Vollmacht haben. Wenn aber jemand — wir glauben allerdings durchaus nicht daran, daß dieser Fall eintreten werde — wenn wir selbst oder einer von unseren Erben oder Nacherben oder sonstein beliebiger Gegner gegen diese von uns gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte oder dieselbe verletzen oder verfälschen wollte, so trage er seine Strafe und entrichte als Buße, unter Beteiligung der königlichen Kammer, an jene 93 heilige Stätte oder ihre Vorsteher den doppelten Betrag, nämlich zwei Unzen Gold und vier Pfund Silber, und was er an Klagepunkten vorbringt, sei ungültig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Urkund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hildrich und Becca, seiner Gemahlin, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde angefertigt und rechtskräftig gemacht werde. Handzeichen der (Zeugen.) Haotilo, Willibert, Hugbert, Nandrat, Dachant, Heling Frickolf, und Friduwin, Eckihard. Ich, Grimmar, habe auf Verlangen diesen Übergabevertrag geschrieben und unterschrieben.
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