Urkunde 3257 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3257 (12. Juni 768 — Reg. 296) Schenkung des Haldo in der Eutinger Gemarkung unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 12. Juni im 16. Jahr (768) des Königs Pippin. Zu meinem Seelenheil wende ich, Haldo, dem heiligen Märtyrer N(azarius) eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen Vorsteher der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie mit völlig freiem Willen erfolgt. Ich schenke In pago Alemannorum (im Alemannengau), in Huodinger marca (in der Gemarkung Eutingen) alles, was ich dort besitze. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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