Urkunde 325 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 325 (25. Oktober 777 — Reg. 1355) Schenkung des Hartwig im nämlichen Dorf im 10. Regierungsjahr unseres Herrn Karl, des großen Königs, unter Abt Gundeland am 25. Oktober Ich, Hartwig, lasse zu meinem Seelenheil und in Christi Namen dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.w(esham = Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht, eine Stiftung zukommen. Diese, von der ich wünsche, daß sie ewige Dauer habe, ist mein Anteil an einem Weinberg, welcher zwischen den Weingütern des Hl. Nazarius in illo clauso (in jener ^Klause" == eingefriedetes Gebiet, auf und aus dem das spätere Nonnenkloster „Klause" entstand) zu Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) in Lobodungowe (im Ladengau) liegt. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich ihn aus meinem Besitzrecht in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des vorgenannten Märtyrers in der Absicht, daß er jener heiligen Stätte und ihren Vorgesetzten jederzeit als Ertragsmehrung diene. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hartwig, der gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgefertigt und rechtskräftig gemacht werde. Handzeichen der (Zeugen) Autbert und Adalman. Samuel war der Schreiber.


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