URKUNDE 3245 (30. Oktober 775 — Reg. 1234) Schenkung des Hartr. in der Talheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3242) In Gottes Namen, am 30. Oktober im 8, Jahr (775) des Königs Karl. Wir, Bicko und Hartrich, mein Bruder, übereignen dem heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Lei.b im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, eine Gabe. Die Schenkung erfolgt nach unserem Wunsch für immer und, wie wir ausdrücklich betonen, aus freien Stücken. Wir übergeben in pago Alemannorum (im Alemannengau), in Dalaheimer marca (in der Gemarkung Talheim) zwei Leibeigene mit ihrer gesamten Habe. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.
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