Urkunde 3242 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3242 (30. Oktober 775 — Reg. 1234) Schenkung des Budio in der Talheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3245) In Christi Namen, am 30. Oktober im 8. Jahr (775) des Königs Karl. Wir, Bucko und Harthrich, mein Bruder, übereignen ein Geschenk an den heiligen Märtyrer ti(azarMS). Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, dessen leitender Abt der ehrwürdige Gundeland ist. Die Übergabe erfolgt nach unserem Wunsch für immer und, wie wir ausdrücklich betonen, aus freien Stücken. Wir schenken in pago Alemannorum (im Alemannengau), in Dalaheimer marca (in der Gemarkung Talheim: siehe Urkunde 3239) zwei Leibeigene mit ihrer gesamten Habe. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de