URKUNDE 324 (6. März 778 — Reg. 1372) Schenkung der Theutlind in Handschuhsheim vom 6. März im 10. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl des Großen, unter Abt Gundeland In Christi Namen führe ich, Dietlind, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius durch, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster l^a.ut(esham == Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Meine Gabe, der ich ewigen Bestand wünsche, ist mein Eigentum in pago \obod(onensi = im Ladengau), und zwar in den Dörfern Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) und Vittenheim (Mannhelm-Feudenheim), und alles das, was ich in denselben besitze, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe, alles insgesamt, ferner die Hörigen mit folgenden Namen: Gisilhilt mit ihren Kindern, Fricko, Fridohilt mit ihren Kindern, Woifwan, Berethilt mit ihren Kindern, Libger, Werda mit ihren Kindern, Sigeram, Hagina mit ihren Kindern, Theotdolt: und Gumbirg. Diese übergebe und übertrage ich mit allem, was oben näher beschrieben ist, aus meinem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius in der Weise, daß ihr künftig die Vollmacht haben sollt, mit diesem Besitztum zum Nutzen euerer Kirche zu machen, was auch immer ihr euch entschließen solltet. Wenn aber einer versuchen sollte, gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen — und so weiter, wie oben — bis: Fertigung. — Geschehen im Kloster Lorsch, Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Teutlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkung festgestellt und bekräftigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Ruotgang, Uoto und Williher. Ich, Grimar, habe das geschrieben. 92
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