URKUNDE 323 (23. Juni 778 — Reg. 1430) Schenkung von Nithard und Richgard im gleichen Dorf am 23. Juni, im 10. Regierungsjahr unseres Herrn Karl, des großen Königs In Christi Namen bringen wir, Nithard und meine Gattin Richgart, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe dar. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster 'L3.us•(esham == Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Vergabung, von der ich wünsche, daß sie in Ewigkeit erhalten bleibe, ist unser Besitztum in lobo-duninse (im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich ein Fünftel von einem Weinberg, der bisher als (ganzer) Weinberg galt, obwohl er es eigentlich nicht ist. Wir übergeben und übertragen ihn vom gegenwärtigen Tage an und für später jener heiligen Stätte beziehungsweise deren Oberen, damit er jederzeit der Mehrung ihres Nutzens diene. Der Vertrag gilt damit als rechtlich einwandfrei abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Nithard und Richgard, welche darum gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde geschaffen und bestätigt werde. Ich, Grimar, habe sie geschrieben.
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