URKUNDE 320 (5. Juli 774 — Reg. 1053) Schenkung der Regindrud in demselben Dorf im 6. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl l., unter Abt Gundeland In Christi Namen reiche ich, Regindrud, zu meinem und meines Mannes Amanold Seelenheil aus meiner Besitzerhand dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine fromme Gabe. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lmi(esham == Lorsch). Meine Spende gilt in gleicher Weise auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort Tag und Nacht ihren Dienst verrichten, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Spende von ewiger Dauer sei. Ich schenke mein Besitztum in pago lobod(owew« = im Ladengau), nämlich alles das, was ich in Hantscuheslieim (Heidelberg-Handschuhsheim) besitze, sei es an Ackerland, sei es an Höfen. In gleicher Weise gebe ich auch den Weingarten neben der Kirche, welche zu Ehren des Hl. Nazarius errichtet ist; außerdem schenke ich in der gleichen Gemarkung zum Seelenheile meiner Tochter Theuda einen Morgen Land und einen Hofanteil. Ich übergebe und übertrage dies alles in Gottes Namen vom gegenwärtigen Tage an zu ewigem Eigentum. Von diesem Tage an sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber einer, obzwar ich nicht glaube, daß dieses Ereignis eintreten werde — und das übrige wie oben — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch am 5. Juli (774). Handzeichen von Regindrud, auf deren Veranlassung diese Schenkung festgestellt und in rechtliche Form gebracht wurde. Handzeichen des Lüthelm und der übrigen (Zeugen), die in der vorigen Schenkungsurkunde unterschrieben sind.
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