Urkunde 319 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 319 (24. Juni 774 — Reg. 1034) Schenkung des Ruotpert in Handschuhsheim im 6. Regierungsjahre Karls des Großen, unseres Herrn, unter Abt Gundeland Ich, Ruotpert, mache im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius eine Vergabung. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(i'sham = Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Obereignung ewigen Bestand habe und erkläre sie als Ergebnis einer vollkommen freien Willensentschließung meinerseits. Ich schenke all mein Eigentum, welches ich in pago lobod(onensi = im Ladengau), in der Gemarkung Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) innehabe und besitze, alle Höfe. darauf erstellte Bauwerke, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Zinserträge, Weinberge, stehende 89 und fließende Gewässer, ab- und zuführende Wege, alle Hauseinrichtungen, groß und klein, alles Vieh, männlich und weiblich, kurz alles in seiner unverminderten Gesamtheit. Vom heutigen Tage an übergebe und übertrage ich es zu meinem Seelenheile, damit die Sachwalter jener Stätte mit all dem machen können, wie es dem Nutzen jener Kirche dient. Sie sollen freie Vollmacht haben, darüber nach Gutdünken zu verfügen. Wenn aber jemand — ich glaube zwar, daß dieser Fall nicht eintreten werde — gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte, so berufen wir uns auf die ordentliche Gerichtsbarkeit. Der Kläger aber entrichte als Buße sechs Unzen Gold und fünf Pfund Silber. Vorliegende Schenkung aber soll jederzeit unverletzt bestehen bleiben. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Juni (774). Handzeichen von Ruotbert, der diese Schenkung beglaubigen ließ. Handzeichen der (Zeugen) Wacco, Hildebald, Hugbert, Erkanfrid Ich, Folcrad, Sigefrid, und war der Erkanbald, Ermenfrid. beauftragte Schreiber.


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