Urkunde 318 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 318 (11. Juni 773 — Reg. 889) Schenkung des Ratfrid im gleichen Dorf im 5. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl des Großen, unter Abt Gundeland Ich, Ratfrid, öffne meine besitzende Hand und erteile aus derselben zum Seelenheile des Ruotpert dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe. Der Leib des Helligen ruht in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) in pago rinensi (Oberrheingau) gelegenen Kloster l.a.ur(esham = Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Schenkung ewigen Bestand habe. Ich übergebe und übertrage vom gegenwärtigen Tage an ein in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) in pago lobodoninsl (im Ladengau) gelegenes Joch Ackerland zu ewigem Besitz in der Weise, daß es jederzeit der Einkommensmehrung jener Stätte diene. Damit gilt der Vertrag als abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am II. Juni (773). Handzeichen des Ratfrid, auf dessen Antrag diese Schenkungsurkunde erstellt wurde. Handzeichen der (Zeugen) Erkanfrid, Ich, Samuel, darum gebe-Woifgrim, ten, habe diese Schen-Guntbald und kungsurkunde geschrie-Waning. ben und unterschrieben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de