URKUNDE 3177 (30. Juli 773 — Reg. 940) Sdienkung des Manegolt im Erdagau, in der Gemarkung Erda, unter Gundeland und König Karl (Vgl. Urk. Nrn. 3088 und 3687e) In Christi Namen, am 30. Juli im 5. Jahr (773) des Königs Karl. Ich, Manegolt, richte zu meinem Seelenheil eine Schenkung an den heiligen Märtyrer N(azarius) aus, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Ich schenke im Gau Erdehe (im Erdagau), in der gleichnamigen Gemarkung (Erda n. Wetzlar) drei Joch Ackerland. Das Abkommen ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.
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