URKUNDE 317 (11. Juli 773 — Reg. 927) Schenkung des Günther in Handschuhsheim im 5. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl l., unter Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, Günther, zu meinem Seelenheile dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der leibhaftig in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster l.a.w(esham == Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht, eine Vergabung. Ich wünsche, daß sie für die Ewigkeit bestimmt sei, und erkläre sie als Ergebnis einer vollkommen freien Willensäußerung. Ich schenke mein Besitztum in pago lobodon(ensi = im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich alles, was mir meine Mutter hinterlassen hat und überhaupt alles das, was ich in jenem Dorf und in jener Gemarkung besessen habe. Die Obergabe erfolgt in der Absicht, daß ihr von diesem Tage an und später die freie Vollmacht haben sollt, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber jemand 88 — ich glaube zwar nicht, daß dieser Fall je eintreten werde — gegen diese von mir gemachte Schenkung einzuschreiten versuchen sollte, so soll er vor das ordentliche Gericht gezogen werden und eine Buße von einem halben Pfund Gold und einem Rohpfund Silber entrichten, und das, was er einwendet, soll rechtlich ungültig sein. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich verbleiben. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am II. Juli (773). Handzeichen des Günther, auf dessen Ersuchen diese Schenkung festgelegt wurde. Handzeichen der (Zeugen) Hartbert, Humbert Paul, und Hariman, Leutfrid. Der Schreiber: Samuel.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de