URKUNDE 3166 (28. Juli 781? — Reg. 1876) Schenkung der Willequema in der Niwenheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Helmeridi (Vgl. Urk. Nr. 3706a) Ich, Willequema (Willekumaf), nehme im Namen Gottes und zu meinem Seelenheil eine Schenkung an den heiligen Märtyrer 'N(azariHS) vor, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Helmerich (18. XII. 778 bis 13. II. 784) als Abt vorsteht. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille bestimmend war. Ich schenke im Gau Logenehe (im Lahngau), in Niwenheimer marca (in der Gemarkung Naunheim nö. Wetzlar? — Nauheim so. Lim-burg?) eine Hofreite und alles das, was zu ihr gehört. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster am 28. Juli im 16. Jahr des Königs Karl. (Statt XVI. Jahr =784 eher richtig; XIII. ]ahr = 781.)
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