URKUNDE 316 (13. Juni 773 — Reg. 898) Schenkung des Waccho in Handschuhsheim im 5. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl L, unter Abt Gundeland Ich, Waccho, übertrage zu meinem Seelenheil an den heiligen Märtyrer Gottes Naza-rius eine fromme Gabe. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster l.a.w(esham == Lorsch). Meine Stiftung gelte ebenso jener heiligen Gemeinschaft von Mönchen, welche sich ebendort dem Gottesdienst widmen, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung ewige Dauer habe und ich erkläre, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Zur Schenkung gelangt in pago \obodon(ensi = im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegener Weinberg. Ich übergebe und übertrage ihn am gegenwärtigen Tag im Namen Gottes aus meinem Besitzrecht in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er ihm auf ewig gehöre. Von heute an möge er auf Grund dieses Vertrages jener heiligen Stätte und ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit zu Nutzen und Vermögensmehrung dienen. Geschehen im Kloster Lorsch am 13. Juni (773). Handzeichen des Waccho, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung durchgeführt und bekräftigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Theubert, Alman, Hildibald, Burgman Uogo, und Bodo, Lambert. Auf Ersuchen von Waccho hat Samuel diese Schenkungsurkunde niedergeschrieben und unterschrieben.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de